Fachgebiet: Arbeitsrecht

Fachgebiet Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

Sie wollen einen Arbeitsvertrag abschließen oder beenden?
Sie wollen Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag geltend machen oder abwehren?

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Kenntnisse stehen wir Ihnen hierzu mit Rat und Tat zur Seite. Wir vertreten Sie als Arbeitgeber, oder ebenso als Arbeitnehmer und entwickeln ein Konzept, das Ihren Interessen entspricht. Wir kommen auch gern in Ihren Betrieb, um vor Ort die Probleme, ggf. mit dem Betriebsrat zu lösen.

Unsere Schwerpunkte sind im Arbeitsrecht:

Arbeitsvertrag:

Wir erstellen Ihnen eine Arbeitsvertrag, der Ihre Interessen durchsetzt. Sollte Ihnen ein (Standard-) Arbeitsvertrag vorliegen, so prüfen wir diesen eingehend auf Risiken und Verträglichkeit mit Ihren Interessen: Natürlich führen wir auch Verhandlungen mit der anderen Seite.

Arbeitszeugnis:

Wir entschlüsseln die darin verwendeten Formulierungen; dringen ggf. auf Abänderung der Zeugnisse und erheben ggf. Zeugnisklage.

Krankheit:

Wir setzen Ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz durch.

Kündigung des Arbeitsvertrages:

Wir überprüfen die Kündigungsgrunde unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung; ggf. erheben wir Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht und realisieren ggf. die Abfindung.

Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht einheben, da andernfalls die Kündigung als wirksam gilt! Bitte wenden Sie sich daher unbedingt unverzüglich nach Erhalt der Kündigung an uns!

Arbeitslohnansprüche:

Wir prüfen Ansprüche auf Lohn, Weihnachtsgeld, Gratifikationen und setzten diese ggfs. gerichtlich durch.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Münster: Rechtsanwalt Frank Müller

Schorlemerstr. 12 in 48143 Münster

Tel.: 0251/82014 und Fax 0251/88395
E-Mail: