Fachgebiet: Staatshaftungsrecht

Fachgebiet Staatshaftungsrecht
Wir vertreten und beraten Sie in Angelegenheiten des Staatshaftungsrechts

Sie haben durch ein hoheitliches Handeln einen Schaden erlitten?
Sie wollen gegen einen Hoheitsträger auf Unterlassen klagen?
Sie sind ein Beamter und wollen die Gehaltsdifferenz wegen Nichtbeförderung einklagen?
Sie sollen enteignet werden und wollen eine angemessene Entschädigung einklagen?

Das deutsche Staatshaftungsrecht ist äußerst komplex und von sehr verschiedenen Anspruchsgrundlagen behaftet. Hier braucht es Erfahrung, die richtige Anspruchsgrundlage zu finden.

Bei vielen Anspruchsgrundlagen ist leider ein Verschulden des Hoheitsträgers erforderlich, was in Ihrem Fall zu beweisen gilt.

Hinzu kommt, dass zahlreiche staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen nicht vor den Verwaltungsgerichten, sondern vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen sind. All dies setzt Erfahrung in diesen Rechtsgebieten voraus.

Ihr Rechtsanwalt für Staatshaftungsrecht Münster: Rechtsanwalt Thomas Müller

Schorlemerstr. 12 in 48143 Münster

Tel.: 0251/82014 und Fax 0251/88395
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